Aurich (epd). Nach der Reform des Namensrechts durch den Bundestag am 12. April können Kinder bald wieder nach althergebrachter ostfriesischer Tradition benannt werden. „Diese Änderung hilft uns dabei, die ostfriesische Identität zu bewahren“, erklärte Landschaftspräsident Rico Mecklenburg am Montag in Aurich. Das werde durch die ab Mai 2025 gültigen Änderungen für Minderheiten möglich. Einschränkungen wie ein Wohnsitz in Ostfriesland gibt es den Einschätzungen zufolge nicht mehr.
Früher konnten Eltern ihren Kindern ihre Vornamen als Nachnamen mit auf den Lebensweg geben, was 1874 faktisch abgeschafft wurde. Das ist künftig wieder möglich. Aber auch Erwachsene können ihren Nachnamen einmalig nach diesem Schema ändern lassen. So wurde bei Vornamen, die auf einen Selbstlaut enden, der letzte Buchstabe durch „-en“ ersetzt. Aus dem Vornamen Focko wurde beispielsweise der Nachname Focken, aus dem weiblichen Vornamen Nele würde heute entsprechend der Nachname Nelen entstehen.
Endete ein Vorname auf einen Mitlaut, wurde meist ein „-s“ oder „-es“ angehängt. Beispiele hierfür sind Gerd, der zu Gerdes wurde und ab 2025 Carolin, die sich als Nachname zu Carolins wandelt. Bei Vornamen, die auf „-s“, „-z“ oder „-x“ enden, wurde ein „-en“, beziehungsweise „-sen“ oder gar kein Buchstabe angehängt. Beispiele hierfür sind Klaas und der daraus gebildete Nachname Klaasen und jetzt neu Beatrix, aus der Beatrixen oder Beatrix als Nachname entstehen können.
Traditionell wurden die ostfriesischen Nachnamen aus den Vornamen der Väter gebildet. Doch durch die Gesetzesnovelle könnten nun auch ausdrücklich die Vornamen der Mütter als Nachnamen an ihre Töchter und Söhne weitergegeben werden, hieß es.