Hannover (epd). Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Diakonie Deutschland haben den jüngst vorgestellten Entwurf für ein Anti-Missbrauch-Gesetz begrüßt. Man unterstütze mit Nachdruck, dass die staatlichen Strukturen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und zu deren Aufarbeitung deutlich gestärkt werden sollen, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme von EKD und Diakonie. Zugleich stellen sie aber auch Lücken in dem Entwurf fest.
Konkret plädieren die Bevollmächtigte der EKD in Berlin, Anne Gidion, und Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch, in der Stellungnahme für eine Aufnahme von Regelungen zu finanziellen Anerkennungsleistungen in das Gesetz. „Hier wäre es aus unserer Sicht hochbedeutsam, gesamtgesellschaftliche Standards für Anerkennungsleistungen in allen Kontexten zu definieren, in denen sexualisierte Gewalt stattfindet“, heißt es in dem Papier.
EKD, Diakonie und Betroffenenvertreter diskutieren schon seit Längerem im sogenannten Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt über eine Neuregelung der Anerkennungsleistungen, die zu einer Vereinheitlichung innerhalb der 20 Landeskirchen und der Diakonie-Landesverbände führen soll.
Zudem kritisieren EKD und Diakonie, dass der neue Betroffenenrat, der die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, beraten soll, allein durch die Beauftragte berufen werden soll. Dies stelle den hohen Anspruch an Unabhängigkeit etwas infrage, heißt es in der Stellungnahme.
Das Bundesfamilienministerium hatte Mitte April einen Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ veröffentlicht. Kern des Gesetzes ist die Aufwertung und gesetzliche Verankerung des Amtes der Missbrauchsbeauftragten. Der Entwurf stärkt die Rechte von Betroffenen, die sich mit dem ihnen angetanen Unrecht auseinandersetzen wollen. Sie sollen etwa ein Recht auf Akteneinsicht bei den Jugendämtern erhalten. Der Entwurf soll voraussichtlich Ende Mai erstmals im Bundeskabinett beraten werden.