Coburg (epd). Eine Mitgliedschaft bei der in Teilen rechtsextremen Partei AfD ist laut einem Beschluss der bayerischen evangelischen Landessynode nicht vereinbar mit kirchlichen Ämtern. Die Synode stimmte am Donnerstag zum Abschluss ihrer Frühjahrstagung einem entsprechenden Dringlichkeitsantrag zu. Hintergrund ist die im Herbst anstehende Kirchenvorstandswahl, bei der Ehrenamtliche für die Leitung der evangelischen Kirchengemeinden gesucht werden.
Das Landeskirchenparlament machte sich zugleich eine Stellungnahme zum Umgang mit Rechtsextremismus zu eigen. Auch andere Kirchenparlamente der 20 evangelischen Landeskirchen hatten bei ihren jüngsten Frühjahrstagungen solche Erklärungen verabschiedet, etwa die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und die Evangelische Landeskirche in Baden.
Die bayerische Synode bekräftigte dabei vor allem folgende Aussage: „Menschenfeindlichkeit und völkischer Nationalismus gehören zu den Grundüberzeugungen der extremen Rechten - der heutigen AfD und ihrer Mitglieder.“ Solche Haltungen seien unvereinbar mit der Übernahme von Haupt- und Ehrenämtern in Kirche und Diakonie. Dies sei bei der Suche nach Kandidierenden für die Kirchenvorstandswahl im Herbst zu beachten.
In der gemeinsamen Stellungnahme des Landeskirchenrats und Diakonischen Rats, der sich nun auch die Synode anschloss, heißt es: „Ja zum christlichen Glauben - deshalb Nein zu Demokratiefeindlichkeit und AfD!“ Mit Funktionären und Mandatsträgern der AfD lehne man eine Zusammenarbeit ab, sofern diese nicht ihr Amt in politischen Gremien betreffe, das durch demokratische Wahlen legitimiert sei, heißt es darin weiter. Man bekräftige aber die Gesprächsbereitschaft mit allen Menschen, die „unzufrieden sind mit der aktuellen Politik und sich und ihre Lebensleistungen nicht angemessen wahrgenommen fühlen“.