Straßburg (epd). Das EU-Parlament hat das umstrittene EU-Lieferkettengesetz angenommen. 374 Abgeordnete stimmten für das Gesetz, 235 dagegen und 19 enthielten sich am Mittwoch bei der finalen Abstimmung in Straßburg. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass europäische Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten sicherstellen.
Das Lieferkettengesetz sieht weniger strenge Regeln vor als der ursprüngliche Entwurf. Zunächst sollte es bereits für Unternehmen ab 500 Beschäftigten mit einem globalen Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro im Jahr gelten. Das nun angenommene Gesetz gilt für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. Die jährliche Umsatzschwelle liegt bei 450 Millionen Euro. Auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Haftung wurde abgeschwächt.
EU-Mitgliedsstaaten, EU-Parlament und Kommission hatten sich bereits im Dezember auf das Gesetz geeinigt. Das abschließende Votum in Rat und Parlament ist danach eigentlich nur noch Formsache. Weil die FDP Anfang Februar mitteilte, dass sie das Lieferkettengesetz nicht mittragen wolle, kündigte die Bundesregierung an, sich bei der Abstimmung im Rat zu enthalten.
Die Abstimmung im Parlament war die letzte Hürde für das Gesetz. Die Mitgliedsstaaten haben zwei Jahre Zeit, es in nationales Recht umzusetzen.