Luxemburg, Straßburg (epd). Die EU-Grenzschutzagentur Frontex muss der Hilfsorganisation Sea-Watch Zugang zu Fotos im Zusammenhang mit einer Luftoperation im zentralen Mittelmeer ermöglichen. Das entschied das Gericht der Europäischen Union am Mittwoch in Luxemburg. Insgesamt wiesen die Richter die Forderung der Seenotretter auf Einsicht von Dokumenten aber weitgehend zurück. Allerdings stellten sie fest, dass Frontex in der Begründung für die ablehnende Entscheidung einen Fehler gemacht habe. Die Agentur sei nicht auf bestimmte Fotos eingegangen, die Sea-Watch sehen wollte. Deshalb erklärte das Gericht die Entscheidung von Frontex teilweise für nichtig.
Die deutsche Hilfsorganisation hatte im Oktober 2021 die Einsicht von Dokumenten gefordert. Diese sollen beweisen, dass Frontex in Menschenrechtsverletzungen im Mittelmeer verwickelt ist. Konkret geht es um eine Luftoperation von Frontex im zentralen Mittelmeer vom 30. Juli 2021. Sea-Watch geht davon aus, dass Migranten innerhalb der maltesischen Such- und Rettungszone von der libyschen Küstenwache abgefangen und nach Libyen entführt wurden. Frontex soll dieses illegale Abfangen ermöglicht haben. Frontex verweigerte den Zugang zu insgesamt 73 Dokumenten.