Berlin (epd). Die Betroffenen-Initiative „Eckiger Tisch“ hat den Entwurf der Bundesregierung für ein Anti-Missbrauchsgesetz begrüßt, fordert aber mehr Rechte für die Aufarbeitung. Sprecher Matthias Katsch erklärte am Dienstag, das Gesetz sollte außerdem eine Pflicht zur Entschädigung durch Institutionen festschreiben. Die Bundesregierung sollte mit den Kirchen eine entsprechende Regelung treffen. Der „Eckige Tisch“ vertritt die Interessen Betroffener, die in der katholischen Kirche als Kinder und Jugendliche sexuelle Gewalt erfahren haben.
Das Bundeskabinett will nach Angaben des Bundesfamilienministeriums Ende Mai über den Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch beraten. Kern des Vorhabens ist die gesetzliche Verankerung des Amtes der unabhängigen Missbrauchsbeauftragten. Für Betroffene ist ein Recht auf Akteneinsicht bei den Jugendämtern vorgesehen. Die sei ein wichtiger Schritt zur individuellen Aufarbeitung, erklärte der „Eckige Tisch“, doch müsse dies auch für Akten von Kirchen, Einrichtungen und Verbänden gelten.
Zur Aufarbeitung der Missbrauchsskandale in Institutionen bemängelt die Betroffenen-Vertretung, dass die Aufarbeitungskommission nicht die Rechte und Ressourcen erhalte, die sie für die Aufklärung der Verbrechen und ihrer Vertuschung benötige. Außerdem werde der „Fonds Sexueller Missbrauch“ nicht gesetzlich abgesichert, aus dem Betroffene auf Antrag finanzielle Unterstützung bei der Bewältigung der Spätfolgen des Missbrauchs erhalten, kritisiert der „Eckige Tisch“.