Mutmaßlicher Reichsbürger wegen Umsturzplänen in Düsseldorf angeklagt

Mutmaßlicher Reichsbürger wegen Umsturzplänen in Düsseldorf angeklagt

Düsseldorf (epd). Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen hat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen einen mutmaßlichen Reichsbürger erhoben. Der 49-jährige Deutsche werde verdächtigt, Umsturzpläne der sogenannten Kaiserreichsgruppe unterstützt zu haben, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf am Freitag mit. Dem Mann aus dem Kreis Mettmann wird vorgeworfen, er habe sich von Januar bis April 2022 als Mitglied der terroristischen Vereinigung betätigt und „ein hochverräterisches Unternehmen gegen den Bund vorbereitet“.

Die „Kaiserreichsgruppe“ soll das Ziel gehabt haben, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen und durch ein autoritär geprägtes Regierungssystem nach dem Vorbild der Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 zu ersetzen. Gegen die mutmaßlichen Hauptakteure der Gruppe hatte der Generalbundesanwalt im Januar vergangenen Jahres Anklage vor dem Oberlandesgericht Koblenz erhoben, wo derzeit die Hauptverhandlung läuft. Weitere Verfahren waren an die Generalstaatsanwaltschaften der Länder abgegeben worden.

Der beschuldigte 49-Jährige soll den Angaben zufolge über den Messaging-Dienst Telegram mit zwei mutmaßlichen Hauptakteuren der „Kaiserreichsgruppe“ in Kontakt gekommen sein und bei persönlichen Treffen seine Bereitschaft zur Mitwirkung an einem Umsturz erklärt haben. Ihm werde zur Last gelegt, sich an der Diskussion und Konkretisierung von Tatplänen beteiligt und Gespräche zur Anwerbung weiterer Unterstützer der Umsturzpläne geführt zu haben, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft.

Der mutmaßliche Reichsbürger habe eine regionale Führungsrolle bei der Umsetzung von Anschlägen auf die Energieversorgung in Deutschland oder bei der Realisierung und Sicherung einer „konstituierenden Sitzung der neuen Regierung“ einnehmen sollen, hieß es. Ihm wird auch vorgeworfen, ohne die erforderliche Erlaubnis 52 Sprengsätze an seiner Wohnanschrift aufbewahrt zu haben.

Der Angeschuldigte sitzt den Angaben zufolge in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Düsseldorf muss entscheiden, ob die Anklage gegen ihn zur Hauptverhandlung zugelassen wird.