Halle (epd). Vor dem Landgericht Halle hat am Donnerstag ein Strafprozess gegen den Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke wegen mutmaßlicher Nazi-Parolen begonnen. Der AfD-Politiker soll laut Anklage bei Parteiveranstaltungen in den Jahren 2021 und 2023 öffentlich eine verbotene Parole der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) verwendet haben. (AZ: 5 KLs 6/23)
Höcke wird vorgeworfen, bei einer Wahlkampfkundgebung der AfD in Merseburg im Mai 2021 eine Rede mit der Formel „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ beendet zu haben. Dabei habe er gewusst, dass es sich bei dem letzten Teil dieser Formel um eine verbotene Losung der SA handle.
Bei einer Veranstaltung der AfD in Gera am 12. Dezember 2023 soll Höcke laut Anklage die verbotene Parole erneut verwendet haben. Dabei habe er den ersten Teil „Alles für“ selbst ausgesprochen und anschließend das Publikum durch Gesten animiert, den zweiten Teil „Deutschland“ zu rufen. Dies sei laut Anklage im sicheren Wissen um die Strafbarkeit dieser Losung geschehen.
Eigentlich sollten beide Vorfälle gemeinsam verhandelt werden. Das Gericht hat am Mittwoch aber entschieden, beide Verfahren wieder zu trennen. Grund sei ein kurzfristiger Verteidigerwechsel beim Angeklagten. Eine Gerichtssprecherin sagte, es sei aber möglich, im Laufe der Verhandlung beide Verfahren wieder zusammenzuführen. Höcke selbst bestreitet die Vorwürfe.
Für die Verhandlung unter Vorsitz von Richter Jan Stengel sind zunächst vier Termine angesetzt. Ein Urteil könnte nach Angaben des Landgerichtes am 14. Mai verkündet werden.