Lebenslange Haft für Altenpfleger: Verteidigung legt Revision ein

Lebenslange Haft für Altenpfleger: Verteidigung legt Revision ein

Bremen (epd). Nachdem das Landgericht in Bremen einen 44-jährigen Altenpflegehelfer wegen versuchten Mordes und Mordes in der vergangenen Woche zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt hat, hat die Verteidigung nun Revision eingelegt. Darüber entscheide der Bundesgerichtshof in Leipzig nach Aktenlage, erklärte am Mittwoch auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) ein Sprecher des Landgerichtes. (AZ: 21 Ks 250 Js 60302/19)

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, dass er im Februar und im April 2019 zwei Pflegeheim-Bewohnern Medikamente ohne medizinische Notwendigkeit gegeben und dabei ihre Wehrlosigkeit ausgenutzt hatte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er auf diese Weise Notfälle herbeiführen wollte, um sich anschließend im Kollegium als Retter profilieren zu können. Die Bewohner starben.

Der Bundesgerichtshof überprüfe bei der Revision anhand von Protokollen und schriftlich dargestellten Urteilsgründen, ob es Rechtsfehler gebe, hieß es. Eine erneute Beweisführung gebe es nicht. Werde die Revision verworfen, sei das Urteil rechtskräftig. Hebe der Bundesgerichtshof das Urteil ganz oder auch nur teilweise auf, werde das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.

Der Angeklagte sitzt derzeit wegen eines Urteils aus dem Jahr 2020 wegen ähnlicher Fälle in Haft. Allerdings überlebten die betroffenen Bewohnerinnen damals. Unabhängig von einer Revision ist es sehr wahrscheinlich, dass gegen den Bremer Pflegehelfer weiter prozessiert wird. So liegen dem Gericht nach Aussage seines Sprechers zwei weitere Anklagen aus früheren Jahren vor, die noch geprüft werden. Dabei gehe es um zwölf Taten, darunter auch um drei Todesfälle.