Hannover (epd). Niedersachsen will Asylverfahren beschleunigen und effizienter gestalten. Die Gerichte sollten keine weitere Belastung erfahren und schutzsuchende Menschen rasch Gewissheit erhalten, ob sie bleiben dürfen oder nicht, sagte Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) am Dienstag in Hannover. Darum habe die Landesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Asylgesetzes in den Bundesrat eingebracht. „In Zeiten steigender Asylanträge und wiederkehrender Migrationswellen können wir uns keine überlangen Verfahrenslaufzeiten leisten.“
Die bestehende Praxis führe zu Rechtsunsicherheiten, zusätzlichen Gerichtsverfahren und längeren Verfahrenslaufzeiten, sagte Wahlmann. Mit dem niedersächsischen Entwurf sollen die Vorschriften des Asylgesetzes zu Berufungen und zu Beschwerden neu gefasst werden. So sollen die Verwaltungsgerichte etwa bei grundsätzlicher Bedeutung eines Verfahrens künftig die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zulassen können. Dies solle auch in Verfahren gelten, in denen es um einen vorläufigen Rechtsschutz geht.
Darüber hinaus solle auch das Berufungszulassungsverfahren einem Mitglied des Oberverwaltungsgerichts als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen werden können. Dies soll dann möglich sein, wenn die Lage in dem Herkunfts- oder Zielstaat bereits durch eine Entscheidung des Gerichts geklärt ist und keine besonderen Schwierigkeiten absehbar sind.