Berlin (epd). Nach den Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission für eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts kommt aus der FDP Widerstand gegen eine mögliche Reform. Die derzeitige Regelung des Abtreibungsrechts sei Ergebnis einer langen gesellschaftlichen Diskussion, sagte die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr, am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Den etablierten Kompromiss wieder aufzukündigen, lehnen wir aus diesen Gründen nach wie vor klar ab“, ergänzte sie.
Die Rechts- und Gesundheitspolitikerin sagte, die derzeitige Regelung bringe das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Lebens „angemessen in Ausgleich“. Die Kommission hebe zwar hervor, dass diese Abwägung in der Frühphase der Schwangerschaft anders vorzunehmen sei als in der mittleren oder der Spätphase. „Dem trägt die geltende Rechtslage aber bereits Rechnung“, sagte sie. Die vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten gesetzgeberischen Gestaltungsspielräume blieben eng. Parlamentarierinnen von SPD und Grünen hatten sich am Montag für eine Reform ausgesprochen.
Helling-Plahr sagte, es müsse vielmehr die häufig unzureichende Versorgungslage ungewollt Schwangerer stärker in den Fokus genommen werden. „Die Anzahl der Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, hat sich in den vergangenen 20 Jahren nahezu halbiert“, sagte sie. Benötigt würden hierbei gesundheitspolitische Maßnahmen, „keine rechtspolitischen“.
Die „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“, die Möglichkeiten für eine Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches prüfen sollte, hatte am Montag ihren Abschlussbericht veröffentlicht. Sie empfiehlt eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts. Zumindest Schwangerschaftsabbrüche in der frühen Phase sollen nach ihrer Auffassung erlaubt und nicht mehr im Strafrecht reguliert werden.