München (epd). Das Atommüll-Zwischenlager auf dem Gelände des ehemaligen Kernkraftwerks Gundremmingen darf nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) weiter genutzt werden. Mit dem am 8. April ergangenen Urteil wies das Gericht laut Mitteilung vom Freitag die Klagen von fünf Anwohnern ab, die wenige Kilometer vom Zwischenlager entfernt wohnen. Ihr Ziel war es, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung zu verpflichten, die 20 Jahre alten atomrechtlichen Genehmigungen aufzuheben.
Nach Auffassung des Gerichts ist der Atommüll in Gundremmingen gegen Materialermüdung, gezielte Angriffe von außen oder Störfälle im Lager hinreichend gesichert. Die Einlagerung der Kernbrennstoffe in den Castoren sei für die genehmigte Lagerdauer von 40 Jahren hinreichend sicher.
Das Zwischenlager müsse nicht eigens gegen den zufälligen Absturz eines mit Bomben bewaffneten Militärflugzeugs während eines Übungsflugs geschützt werden, weil ein solches Szenario extrem unwahrscheinlich sei. Selbst bei Einsturz des Lagergebäudes infolge eines absichtlich herbeigeführten Absturzes eines großen Verkehrsflugzeuges würden die Castoren laut Gutachten den auftretenden Belastungen so weit standhalten, dass radioaktive Strahlung „allenfalls in äußerst geringem Umfang austreten würde“.