Münster (epd). Im Berufungsverfahren zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall will das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen am 13. Mai seine Entscheidung verkünden. Die mündliche Verhandlung sei abgeschlossen worden, teilte das Gericht am Dienstag in Münster mit. Zuvor hätten die Beteiligten Gelegenheit gehabt, ihre jeweiligen Sachanträge abschließend zu begründen.
Am Oberverwaltungsgericht in Münster wird verhandelt, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Zudem geht es in dem Berufungsverfahren um die Einstufung des sogenannten Flügels der AfD als Verdachtsfall und als „gesichert extremistische Bestrebung“ sowie die Einordnung der Jugendorganisation „Junge Alternative“ als Verdachtsfall. (AZ: 5 A 1218/22, 5 A 1217/22 und 5 A 1216/22)
Die ursprünglich für zwei Tage vorgesehene Verhandlung war zunächst am 13. März ohne Urteil vertagt worden. Die AfD-Anwälte hatten durch zahlreiche Anträge und zusätzliche Zeugenanhörungen das Verfahren in die Länge gezogen. Die mündliche Verhandlung wurde dann seit dem 11. April an fünf Verhandlungstagen fortgesetzt.
Sobald das Oberverwaltungsgericht Münster am nächsten Montag sein Urteil verkündet hat, ist eine Revision möglich. Darüber müsste dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden. Dort würde das Urteil jedoch lediglich auf rechtliche Fehler geprüft.