Berlin (epd). Die Zahl der Kirchenasyle ist 2023 weiter gestiegen. Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurden im vergangenen Jahr 1.514 Fälle gemeldet, wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hervorgeht, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Im Jahr davor lag die Zahl der gemeldeten Kirchenasyle bei 1.243, 2021 gab es 822 Fälle.
Wie aus den Zahlen weiter hervorgeht, führen die Fälle nur selten zu Erfolg auf offiziellem Weg. Nur in neun Fällen machte demnach das Bundesamt im vergangenen Jahr vom sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch, das heißt, es übernahm die Zuständigkeit für die schutzsuchende Person, für deren Asylverfahren eigentlich ein anderes EU-Land zuständig gewesen wäre. Bei der überwiegenden Mehrheit der Fälle im Kirchasyl geht es darum, eine Überstellung in einen anderen EU-Staat zu verhindern. Auch in den Jahren zuvor war die Zahl der Selbsteintritte gering.
In 313 Fällen wurde 2023 die mit dem Kirchenasyl verbundene Bitte, eine Person nicht abzuschieben, negativ beschieden. Mehr als 1.100 Fälle erledigten sich auf andere Weise, „maßgeblich durch Ablauf der Überstellungsfrist“, wie es in der Antwort heißt. Läuft diese Frist ab, ist automatisch Deutschland für das Asylverfahren zuständig. Sie liegt regulär bei sechs Monaten.
Bünger sagte, der deutliche Anstieg von Kirchenasyl-Fällen zeige, dass eine zunehmende Zahl geplanter Abschiebungen in andere EU-Länder als unzumutbar angesehen wird. Dass nur so wenige dieser Fälle vom Bundesamt akzeptiert würden, sei „beschämend“. „Die Erfolgsquote beim Kirchenasyl soll offenbar unter allen Umständen niedrig gehalten werden“, kritisierte die Abgeordnete und ergänzte: „Wichtige humanitäre Erwägungen finden beim Bundesamt nur in extremen Ausnahmefällen Gehör, das muss sich ändern.“