Juraprofessor: Bei AfD-Verbot in einem Landesverband beginnen

Juraprofessor: Bei AfD-Verbot in einem Landesverband beginnen

Konstanz, Köln (epd). Der Rechtsprofessor Markus Ogorek hält die Aussichten für ein bundesweites Verbot der AfD für gering. Das Grundgesetz erlaube ein Verbot nur, wenn eine Partei „in ihrer gesamten Breite“ auf die Abschaffung oder Einschränkung der freiheitlich- demokratischen Grundordnung ausgerichtet sei, sagte Ogorek am Freitag in Konstanz bei einem Symposium des baden-württembergischen Justizministeriums. Ein Tatsachenbeweis dafür sei aber schwer zu erbringen, weil beispielsweise das Parteiprogramm der AfD „relativ clean“ aussehe. Einzelne Äußerungen von Parteivertretern reichten für ein Gesamtverbot nicht aus, betonte Ogorek, der das Institut für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Universität Köln leitet.

Ogorek regte als Alternative an, beim Verbot eines Landesverbands zu beginnen, der besonders extrem auftrete. Hier sei ein Erfolg wahrscheinlicher. Auch ein Verbot von AfD-nahen Institutionen, Verlagen oder Jugendverbänden lasse sich möglicherweise leichter erreichen. „Das könnte für die AfD sehr schmerzhaft sein“, erklärte er. Eine Auswirkung auf die bevorstehenden Landtagswahlen hätte ein bundesweites Parteiverbotsverfahren voraussichtlich ohnehin kaum, weil es mindestens vier Jahre dauern würde. Das Konstanzer Symposium wird jährlich vom baden-württembergischen Justizministerium veranstaltet.