Münster (epd). Das Berufungsverfahren um die Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall soll im April am Oberverwaltungsgericht Münster fortgesetzt werden. Die mündliche Verhandlung solle am 11. April wieder aufgenommen werden, wie das Oberverwaltungsgericht am Dienstag bekannt gab. Das Gericht setzte bis zum 3. Juli vorsorglich 13 Sitzungstage fest.
Die ursprünglich für zwei Tage vorgesehene Verhandlung war am 13. März ohne ein Urteil vertagt worden. Die AfD-Anwälte hatten durch zahlreiche Anträge und zusätzliche Zeugenanhörungen die Verhandlung in die Länge gezogen.
In den drei Verfahren am Oberverwaltungsgericht Münster geht es um die Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat (AZ: 5 A 1218/22). Zudem geht es in dem Berufungsverfahren um die Verdachtsfall-Einstufungen des sogenannten Flügels der AfD (AZ: 5 A 1216/22) und der Jugendorganisation „Junge Alternative“ (AZ: 5 A 1217/22). Im Jahr 2022 hatte das Verwaltungsgericht Köln diese Einstufungen als rechtmäßig bestätigt. Die AfD ging gegen das Urteil in Berufung.