Frankfurt a.M. (epd). Deutschland setzt einer Studie des Peace Research Institute Frankfurt (ehemals Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung) zufolge Anforderungen in der Rüstungsexportkontrolle nur unzureichend um. Nationale Gesetze und Exportpraxis würden Völker- und Europarecht nicht gerecht, heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten Untersuchung „Deutsche Rüstungsexporte - europäische und internationale Verpflichtungen“.
Die Kampagne „Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!“ hatte die Studie in Auftrag gegeben. Zur „Aktion Aufschrei“ haben sich unter anderem Hilfsorganisationen wie terre des hommes, „Brot für die Welt“, Misereor, die Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen oder die katholische Friedensbewegung Pax Christi zusammengeschlossen. Sie engagiert sich gegen deutsche Rüstungsexporte.
Der Referent für Rüstungsexportkontrolle der Initiative „Ohne Rüstung Leben“, Niels Dubrow, sagte, Pistolen, Revolver und Scharfschützengewehre gälten nicht als Kleinwaffen und gelangten leicht in Kriegs- und Krisengebiete, weil sie weniger streng kontrolliert würden. Ralf Willinger, Experte für Kinder im Krieg von terre des hommes, kritisierte, viele Kinder in Kriegsgebieten würden mit deutschen Waffen verletzt oder getötet.
Die Studie empfiehlt unter anderem, die Definition der Vereinten Nationen für Klein- und leichte Waffen zu übernehmen. Die im deutschen Recht enthaltene Differenzierung zwischen Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern finde sich weder im Gemeinsamen Standpunkt der EU noch im internationalen Waffenhandelsvertrag und solle entfallen. Schadenersatzregelungen für Opfer des Einsatzes von Rüstungsgütern nach deren rechtswidrigem Export sollten unabhängig von der Völkerrechtskonformität des Einsatzes eingeführt werden.