Bremen (epd). Nach einer mehr als zehnjährigen Debatte hat das Parlament der Bremischen Evangelischen Kirche den Entwurf für eine neue Verfassung der Kirche in erster Lesung mit der nötigen Dreiviertel-Mehrheit verabschiedet. Dafür kamen am Mittwoch knapp 140 Mitglieder der Synode zu einer Sondersitzung zusammen. Das Papier nimmt Regelungen auf, die in der bislang gültigen Verfassung aus dem Jahr 1920 fehlen. So wurden bisher weder gesamtkirchliche Arbeitsfelder noch ein Diskriminierungsverbot oder eine Mitbestimmung junger Leute erwähnt. Damit die nun verabschiedete Verfassung in Kraft treten kann, ist Mitte Mai eine zweite Abstimmung notwendig.
Die Verfassung ist von zentraler Bedeutung für die Struktur und Arbeit der Kirche. Der Verfassungsentwurf regelt auch zeitgemäßere Formulierungen für das leitende Personal. So soll die leitende Theologin oder der leitende Theologe zukünftig nicht mehr Schriftführerin oder Schriftführer heißen, sondern Kirchenpräsidentin oder Kirchenpräsident. Während der alte Text eine Präambel und 17 Paragrafen umfasste, besteht der nun verabschiedete Entwurf aus 62 Artikeln. Zur Bremischen Evangelischen Kirche gehören 52 Gemeinden mit rund 160.000 Mitgliedern.