Leipzig, Karlsruhe (epd). Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am 31. Juli in Leipzig zum Fall der 2022 verurteilten ehemaligen Zivilangestellten des NS-Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig. Die heute 98-Jährige hatte gegen ihre Verurteilung durch das Landgericht Itzehoe Revision eingelegt. Wie der BGH am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte, sollen nun grundsätzliche Fragen zur Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Mord geklärt werden. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des BGH wolle seine Entscheidung am 6. oder am 20. August verkünden. (5 StR 326/23)
Die Frau war im Dezember 2022 wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und versuchtem Mord in fünf Fällen zu einer auf Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Laut Anklage war die Frau von 1943 bis 1945 als Zivilangestellte in der Verwaltung des Lagers beschäftigt, wo sie als Sekretärin und Stenotypistin arbeitete. Da sie zu dieser Zeit zwischen 18 und 19 Jahren alt war, fand das Verfahren gegen sie vor einer Jugendkammer statt.
Die beiden Verteidiger hatten einen Freispruch für ihre Mandantin gefordert. Sie begründeten dies damit, dass nicht zweifelsfrei habe nachgewiesen werden können, dass Irmgard F. von den systematischen Tötungen im Lager gewusst habe.