Berlin, Leipzig (epd). Die Bundesregierung hat beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Revision gegen drei Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) zu den deutschen Klimazielen eingelegt. Das bestätigte am Montag eine Sprecherin des OVG dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin. Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums hatte bereits zuvor darauf verwiesen, dass mit dem geplanten neuen Klimaschutzgesetz künftig die sogenannte Sektorbetrachtung entfalle. Damit entfalle auch die Notwendigkeit, ein Sofortprogramm vorzulegen.
Das Oberverwaltungsgericht hatte die Bundesregierung im November 2023 dazu verurteilt, Sofortprogramme zur Reduzierung der Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu beschließen. Damit müsse sichergestellt werden, dass die zugelassenen Jahresemissionsmengen für 2024 bis 2030 eingehalten werden, hieß es. Geklagt hatten der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH).
Die DUH verurteilte die Revision als „unverantwortliches und skandalöses Verhalten“, mit dem die Ampel-Koalition weiterhin geltendes Recht missachte. Die Klima-Allianz Deutschland erklärte, die Revision sei fatal, „weil wir dadurch Zeit verlieren“. Die Ampel wolle sich erneut aus der Verantwortung ziehen.
Hintergrund ist, dass nach dem aktuell geltenden Klimaschutzgesetz 2021 und 2022 in den Bereichen Verkehr und Gebäude die Klimaziele verfehlt wurden. In diesem Fall müssen die zuständigen Ministerien Sofortprogramme vorlegen. Das neue Klimaschutzgesetz soll die bisherigen strengen jährlichen Sektorziele abschaffen.