Berlin (epd). Die Bundesregierung hat die von den Ländern geforderte gesetzliche Grundlage für eine Bezahlkarte für Flüchtlinge auf den Weg gebracht. Im Umlaufverfahren billigte das Kabinett am Freitag eine Formulierungshilfe, die nun im Bundestag beraten werden soll. Sie sieht vor, dass die Bezahlkarte als Form für den Empfang von Sozialleistungen ausdrücklich im Asylbewerberleistungsgesetz genannt wird. Gleichzeitig soll die Einsatzmöglichkeit erweitert werden, indem auch Asylsuchende, die nicht in Gemeinschaftsunterkünften leben, bevorzugt die Karte statt Geldleistungen erhalten können.
Einige Punkte sind aber nach wie vor strittig. Wie der Evangelische Pressedienst (epd) aus Regierungskreisen erfuhr, soll im parlamentarischen Verfahren geprüft werden, ob bei Personengruppen wie Erwerbstätigen, Auszubildenden oder Studierenden eine Ausnahme von der Bezahlkarte gemacht wird, wenn sie längst die sogenannten Analogleistungen, also Grundsicherung, beziehen. Insbesondere Erwerbstätige hätten bereits ein Gehaltskonto, hieß es zur Begründung.
Ebenfalls im Bundestag diskutiert werden soll die Forderung der Länder, dass gesetzlich klargestellt wird, dass Leistungen für Unterkunft und Heizung direkt an den Vermieter möglich sind, „wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die leistungsberechtigte Person nicht sichergestellt ist“.
Bund und Länder hatten sich im November darauf verständigt, eine möglichst einheitliche Bezahlkarte für Flüchtlinge einzuführen. Die Karte mit Debit-Funktion ohne Kontobindung soll primär dazu dienen, Einkäufe zu bezahlen. Sie soll nach dem Willen der Länder ausschließen, Geld an die Familie im Herkunftsland zu überweisen. Bargeld soll nur in begrenztem Umfang mit der Karte abgehoben werden können. Wie viel genau das sein wird, soll jedes Bundesland selbst entscheiden können.
Der Bund hatte zugesagt, die gesetzliche Grundlagen zu ändern, sollte dies für die Einführung der Bezahlkarte notwendig sein. Die Länder dringen darauf. Zuletzt gab es innerhalb der Ampel-Koalition Streit darüber, wie weit diese Änderungen gehen sollen. Die Grünen lehnten weitreichende Änderungen ab, die dazu führen könnten, dass Menschen außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen werden, wenn sie nicht über Bargeld verfügen.
Auch die Diakonie äußert deswegen Kritik an den Plänen. „Eine Bezahlkarte kann sinnvoll und diskriminierungsfrei eingesetzt werden, sie ist aber von der Bundesregierung so nicht geplant“, erklärte Vorständin Maria Loheide. Mit stark reduziertem Bargeld könnten die Betroffenen Angebote von Sozialkaufhäusern, Märkten, örtlichen Händlern ohne Kartenterminal, bei Gebrauchtwarenmärkten und Tafeln nicht ausreichend nutzen. „Vor allem für Kinder und Jugendliche werden Zahlungen in die Klassenkasse, bei Ausflügen, am Kiosk, der Eisdiele, an Imbissständen erschwert“, sagte sie. Die Diakonie forderte, die Bezahlkarte nur in der Phase der Erstaufnahme zu nutzen. Danach müsse gelten: „Konto vor Bezahlkarte“.