Berlin (epd). Das Präsidium des Zentralrats der Juden hat der Jüdischen Gemeinde zu Berlin die Stimmberechtigung entzogen. Dies gelte zunächst für ein Jahr, teilte der Zentralrat am Dienstag in Berlin mit. Der einstimmig gefasste Beschluss sei auf Empfehlung des Gerichts beim Zentralrat gefasst worden. Dieses hatte die Sanktion gegen die Gemeinde vergangene Woche empfohlen.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein Streit zwischen der Gemeinde und dem Zentralrat um die Rechtmäßigkeit von Wahlen im Sommer 2023. Mitglieder der Berliner Gemeinde hatten gegen eine neue Wahlordnung der Gemeinde vor dem Zentralrat-Gericht geklagt und jeweils in Eilverfahren Recht bekommen.
Die Gemeinde hatte die Gerichtsentscheidungen allerdings ignoriert und die Wahl zur 20. Repräsentantenversammlung auf der Grundlage einer vom Gericht einkassierten Wahlordnung durchgeführt. Die Berliner Gemeinde hält das Gericht beim Zentralrat für nicht zuständig, weil sie über ein eigenes Schiedsgericht verfügt. Dieses hatte wiederum keine Einwände gegen die neue Wahlordnung.
Die neue Wahlordnung schreibt für Kandidaten eine Altersgrenze von 70 Jahren vor. Überdies dürfen sie keinen anderen jüdischen Organisationen angehören und es gibt nur noch eine Briefwahl.
Die Geschäftsführerin der Berliner Gemeinde, Milena Rosenzweig-Winter, hatte nach der Ausschlussempfehlung vergangene Woche dem Gericht des Zentralrats vorgeworfen, es gehe um eine rein politische Repressalie gegen die Gemeinde. Noch am 18. Februar habe das Direktorium des Zentralrats mehrheitlich der Berliner Gemeinde das Vertrauen ausgesprochen.