Wiesbaden, Berlin (epd). In der Diskussion um die Bezahlkarte für Asylbewerber dringen die Länder auf Rechtssicherheit durch eine Gesetzesänderung im Bund. Man wolle „eine effektive und flächendeckende Lösung zur Bezahlkarte schaffen, die rechtssicher ist“, sagte Tobias Rösmann, Sprecher der hessischen Landesregierung, die derzeit den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz hat, am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage. Der Bund habe zugesagt, dazu notwendige Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz vorzunehmen, ergänzte er.
Rösmann erläuterte, dass es unter anderem darum geht, die Bezahlkarte als Form der Leistungsgewährung ausdrücklich im Gesetz aufzuführen. Dort wird bislang im Wesentlichen zwischen Geld- und Sachleistungen unterschieden, die Rede ist aber auch von Wertgutscheinen sowie „vergleichbaren unbaren Abrechnungen“.
Eine Gesetzesänderung soll seinen Angaben zufolge zudem klarstellen, dass der Bedarf sowohl inner- als auch außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften in Form der Bezahlkarte erfüllt werden soll. Bislang gilt im Gesetz, dass bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen Geldleistungen Vorrang haben.
Flüchtlinge sollen künftig eine Bezahlkarte erhalten, über die sie einen Teil ihrer staatlichen Asylbewerberleistungen beziehen. Die Karte mit Debit-Funktion ohne Kontobindung soll primär dazu dienen, Einkäufe zu bezahlen. 14 der 16 Bundesländer haben sich auf ein Vergabeverfahren für die Entwicklung einer einheitlichen Karte geeinigt. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wollen eine eigene Bezahlkarte einführen.
Derzeit wird in der Koalition von SPD, Grünen und FDP darum gerungen, ob für die Einführung das Asylbewerberleistungsgesetz geändert werden muss. Regierungssprecher Steffen Hebestreit sagte am Montag, der Vorteil einer bundesgesetzlichen Regelung sei Rechtssicherheit. Die Bundesregierung habe dafür eine Formulierungshilfe vorgelegt, die nun im Bundestag beraten werden müsse.