Nairobi, Dakar (epd). Das Verfassungsgericht im Senegal hat die Verschiebung der Präsidentschaftswahl für rechtswidrig erklärt. In seinem am Donnerstagabend veröffentlichten Urteil zur Aufschiebung der eigentlich für Ende Februar anstehenden Abstimmung befand das Gericht das Dekret von Präsident Macky Sall dazu für nichtig. Zugleich nannten die Richter eine Gesetzesvorlage des Parlaments für einen neuen Wahltermin im Dezember gesetzeswidrig.
Nur das Verfassungsgericht habe das Mandat, eine Wahl zu verschieben, hieß es in der Erklärung, und auch nur im Falle des Todes oder Rückzugs eines Kandidaten. Das Gericht erklärte weiter, dass der ursprüngliche Wahltermin am 25. Februar zwar unmöglich eingehalten werden könne, hält die Regierung und die zuständigen Behörden aber dazu an, die Wahl so bald wie möglich abzuhalten und zwar vor dem Ablauf von Salls Mandat am 2. April.
Wahlkampfveranstaltungen fanden nicht mehr statt, seit Sall am 3. Februar die Wahl abgesagt hatte. Mehrere Oppositionskandidaten und -politiker wurden bei den seitdem stattfindenden Protesten verhaftet. Am Donnerstag wurden mehrere von ihnen wieder freigelassen. Amnesty International kritisierte eine unverhältnismäßige Polizeigewalt gegen die Demonstrierenden. Mindestens drei Menschen seien bei Protesten vergangene Woche getötet worden.
Der Senegal befindet sich in einer schweren politischen Krise, die schon vor Salls Entscheidung zur Verschiebung der Wahl begonnen hat. Nur 20 der insgesamt 79 Präsidentschaftskandidaten und -kandidatinnen, die ihre Unterlagen eingereicht hatten, wurden zur Wahl zugelassen, dagegen gab es bereits Proteste. Bereits seit Jahren drangsaliert die Regierung die Opposition im Land, hunderte Aktivisten und Oppositionspolitiker sind im Gefängnis.