Münster (epd). Die rheinische Gemeinde Kürten muss dem AfD-Kreisververband Rhein-Berg ihr kommunales Bürgerhaus für eine Parteiveranstaltung vermieten. Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am Donnerstagabend entschieden. Dem AfD-Kreisverband stehe ein Anspruch auf Nutzung des Bürgerhauses zu, heißt es in dem am Freitag veröffentlichen Beschluss des Gerichts (AZ: 15 B 144/24). Dass die Veranstaltung voraussichtlich von Gegendemonstrationen begleitet wird, reiche als Begründung für eine Ablehnung nicht aus.
Damit wurde eine Beschwerde der Kommune gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln abgewiesen. Das hatte am Mittwoch einem Eilantrag des AfD-Kreisverbandes stattgegeben. Die Gemeinde hatte der Partei das Gebäude für eine am Freitagabend geplante Veranstaltung verweigert. Zur Begründung führte sie unter anderem an, der Antragsteller sei der Kreisverband einer politischen Partei und keine in Kürten ansässige Ortsgruppe.
Laut der Entscheidung des 15. Senats des Oberverwaltungsgerichts bewegt sich der geplante „Populistische Ascherfreitag“ in Kürten jedoch innerhalb der bisherigen Vergabepraxis. So habe die Gemeinde dem AfD-Kreisverband erstmals im Jahr 2022 für eine Veranstaltung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen vermietet und auch die erneute Reservierungsanfrage positiv beantwortet. Darüber hinaus sei das Bürgerhaus in der Vergangenheit auch dem Kreisverband CDU Rheinisch-Bergischer Kreis zur Abhaltung zweier Kreisparteitage überlassen worden.
Im Kürtener Bürgerhaus soll am Freitagabend ein „Ascherfreitag“ mit dem AfD-Spitzenkandidaten für die Europawahl, Maximilian Krah, stattfinden. Eine Gegendemonstration ist geplant, zu der die Polizei mehrere Tausend Teilnehmer erwartet.