Frankfurt a.M. (epd). Nach der Ankündigung einer Reform des Kindschaftsrechts durch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) fordert der Verein „Väteraufbruch für Kinder“ ein uneingeschränktes Sorgerecht für unverheiratete Väter. Wenn ein Vater seine Vaterschaft anerkennt oder wenn ein Gericht die Vaterschaft feststellt, solle der Vater per Gesetz das Sorgerecht wie die Mutter haben, sagte das Bundesvorstandsmitglied Marcus Gnau dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Eckpunkte des Justizministeriums sähen zwei Einschränkungen vor.
Zum einen muss nach den Eckpunkten ein Vater eine Erklärung abgeben, der die Mutter widersprechen darf. In der Praxis rieten viele Beraterinnen und Berater in den Jugendämtern Müttern von einer Zustimmung ab, weil ein gemeinsames Sorgerecht die Befugnisse einer Mutter beschneide, sagte der Jurist. Dagegen müsse ein Vater einen Antrag vor Gericht stellen. Die Zustellung eines Sorgerechtantrags durch das Gericht hätten aber etliche Mütter als Affront empfunden und die Beziehung zum Vater abgebrochen. „Die Widerspruchsregelung hat in der Vergangenheit zahlreiche Kinder zu Trennungswaisen gemacht“, sagte Gnau. Wenn eine Mutter das alleinige Sorgerecht beanspruche, solle sie dieses vor Gericht beantragen und begründen müssen, schlug er vor.
Die zweite Einschränkung sei, dass die Eckpunkte einem unverheirateten Vater nur dann das Sorgerecht zubilligten, wenn er mit der Mutter zusammenwohne. Diese Regelung sei veraltet, kritisierte Gnau. Seit 1998 gelte unter Eheleuten ein gemeinsames Sorgerecht, selbst wenn ein Elternteil im Ausland lebe. Moderne Kommunikationsmittel ermöglichten eine enge Abstimmung der Eltern auch über räumliche Distanz hinweg.
Des Weiteren wies der Gnau auf die Problematik des Eckpunkte-Satzes hin, dass bei Partnerschaftsgewalt ein gemeinsames Sorgerecht regelmäßig ausscheide. Die meisten von Müttern nach der Trennung erwirkten Gewaltschutzverfahren, die Vätern das Sorgerecht absprächen, würden von Gerichten im Nachhinein wieder aufgehoben. Dies sei bei einer vierstelligen Anzahl von Streitverfahren in 20 Jahren bei mehr als der Hälfte der Fälle der Fall gewesen, berichtete der Jurist aus der eigenen Praxis.
Die in den Eckpunkten vorgesehene Befugnis von Kindern ab 14 Jahren, beim Sorge- und Umgangsrecht mitbestimmen zu dürfen, gebe es bereits, sagte der Jurist. In vielen Fällen bleibe dies aber Theorie, weil die Kinder in einem Loyalitätskonflikt zwischen getrennten Elternteilen stünden. „In 90 Prozent der Gerichtsverfahren sagen die Kinder das, was der betreuende Elternteil will“, sagte Gnau.