Berlin (epd). Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Jürgen Dusel, fordert eine Abkehr vom Begriff „geistige Behinderung“. Die überwiegende Anzahl der Menschen, die so genannt werden, empfänden diesen Begriff als stigmatisierend, abwertend und diskriminierend, sagte Dusel der „tageszeitung“ (Donnerstag): „Sie sagen: 'Wir möchten nicht so genannt werden. Unseren Geist kann man nicht behindern'.“
Dusel schlägt stattdessen vorerst den Begriff „Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen“ vor. Das entspreche der englischsprachigen UN-Behindertenrechtskonvention. Dieser Begriff sei zwar auch nicht unproblematisch, weil es verschiedene Formen der Intelligenz wie emotionale oder soziale Intelligenz gebe: „Aber es ist ein Einstieg in die Debatte um einen neuen Begriff.“
Der Behindertenbeauftragte hatte am Mittwoch Teilhabe-Empfehlungen an die Bundesregierung und die Kultusministerkonferenz übergeben. Gefordert wird darin unter anderem Leichte Sprache in der ärztlichen Behandlung für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen. Auch landeten immer noch viel zu viele Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen automatisch im Berufsbildungsbereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderung und blieben dann für immer dort.
Von rund 7,8 Millionen behinderten Menschen in Deutschland hatten im Jahr 2022 dem Statistischen Bundesamt zufolge 14 Prozent eine intellektuelle oder seelische Beeinträchtigung. Neun Prozent lebten mit den Folgen eines Hirnschadens, etwa spastischen Lähmungen.