Berlin (epd). Die Verschärfung der Sanktionen beim Bürgergeld soll nach zwei Jahren wieder aufgehoben werden. Das beschloss der zuständige Bundestagsausschuss am Donnerstag in Berlin. Im Rahmen der Einsparungen im Bundeshaushalt sollen Bürgergeld-Empfängern für zwei Monate die Leistungen komplett gestrichen werden können, wenn sie keine der angebotenen Arbeitsstellen annehmen wollen. Diese Regelung soll nun auf zwei Jahre befristet werden.
Die endgültige Verabschiedung des Bundeshaushalts für dieses Jahr steht noch aus. Derzeit berät der Haushaltsausschuss des Bundestags voraussichtlich abschließend über zahlreiche Änderungen infolge des Bundesverfassungsgerichtsurteils. Durch das Urteil fehlen dem Bund Milliarden-Beträge, die durch Einsparungen gegenüber dem ersten Haushaltsentwurf für 2024 erzielt werden sollen.
Die Berichterstatterin für Sozialpolitik der grünen Bundestagsfraktion, Stephanie Aeffner, wertete die Befristung der Sanktionsverschärfung als Erfolg ihrer Fraktion. Die Grünen hätten außerdem durchgesetzt, dass die Regelsatzleistungen erst dann komplett gestrichen werden können, wenn das Jobcenter zuvor eine Sanktion wegen einer Pflichtverletzung ausgesprochen habe. Dennoch stelle die Sanktionsverschärfung „für uns einen äußerst harten Kompromiss dar“, sagte Aeffner.
Die Grünen-Politikerin erklärte, die bloße Möglichkeit solcher Sanktionen belaste auch die große Mehrheit der Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger, die ihren Pflichten nachkämen. Dies seien mehr als 95 Prozent. „Wir müssen aufhören, das Bild von einem Heer an Arbeitslosen zu zeichnen, das man mit Druck zur Arbeit zwingen muss“, betonte Aeffner. Für Menschen, die von Bürgergeld leben, seien Leistungskürzungen immer ein harter Eingriff in ihre Existenzsicherung und ihre Menschenwürde.