Augsburg (epd). Das Bistum Augsburg zahlt einem Missbrauchs-Betroffenen eine Anerkennungsleistung in Höhe von 150.000 Euro. Das Bistum teilte am Dienstag mit, man habe in einem Gespräch mit Vertretern der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) „alle noch offenen Verfahrens- und Kommunikationsfragen“ klären können. Der Berichterstatter für das Widerspruchsverfahren bei der UKA habe die negativen psycho-sozialen Folgen des Missbrauchsgeschehens für den Betroffenen als sehr gravierend angesehen.
Das Bistum hatte vor einem Monat nach der Entscheidung, dass es an den Betroffenen 150.000 Euro zahlen muss, mitgeteilt, diese Entschädigung gehe „weit über den von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossenen Zahlungsrahmen hinaus“. Anerkennungsverfahren würden damit „sehr deutlich in Richtung von Schmerzensgeldverfahren vor den Zivilgerichten“ gerückt. Die deutschen Bischöfe hätten die Leistungen an die von sexuellem Missbrauch Betroffenen jedoch bewusst als „Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids“ und nicht als Entschädigungszahlungen gestaltet.
Das Bistum merkt jetzt aber an, dass man grundsätzlich die „Thematik der Dynamisierung“ der festgesetzten Leistungshöhen in der katholischen Deutschen Bischofskonferenz weiter diskutieren wolle.