Verfassungsrechtlerin: AfD-Verbot unwahrscheinlich

Verfassungsrechtlerin: AfD-Verbot unwahrscheinlich
13.01.2024
epd
epd-Gespräch: Monja Stolz

Frankfurt a.M. (epd). Die Verfassungsrechtlerin Gertrude Lübbe-Wolff hält ein AfD-Verbot nach wie vor für unwahrscheinlich. Für ein Parteiverbot bedeuteten einzelne Enthüllungen wie jene über die „Remigrationspläne“ in Kreisen der AfD noch nichts Entscheidendes. „Dafür kommt es auf das Gesamtbild an, also darauf, wie viel Unterstützung solche Positionen in der Partei und unter ihren Anhängern finden“, sagte die ehemalige Bundesverfassungsrichterin dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Das Recherche-Netzwerk „Correctiv“ hatte über ein Treffen von hochrangigen AfD-Politikern, Neonazis und spendenwilligen Unternehmern Ende November berichtet. Dem Bericht zufolge wurde dort ein Plan zur Vertreibung von Millionen Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland vorgestellt und von den Teilnehmern unterstützt. Die Enthüllung befeuert erneut die Debatte über einen Antrag für ein Verbot der AfD, den Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen müssten.

Laut Lübbe-Wolff müssen die Äußerungen bei dem Treffen, bei denen zum Teil noch strittig ist, ob und wie sie gefallen sind, jedenfalls den Verfassungsschutz interessieren. Pläne einer „Remigration“, für die Bürger nach ihrer Herkunft sortiert werden sollen, seien eindeutig verfassungsfeindlich.

Aus der Beunruhigung, die solche „Remigrationsfantasien“ auslösten, entstehe ein politischer Handlungsdruck. Mit Blick auf ein AfD-Verbot handle es sich bei den Enthüllungen aber nur „um einen wichtigen Mosaikstein“. Für ein Verbot der Partei komme es darauf an, wie viel Unterstützung solche Positionen in der Partei und unter ihren Anhängern finden. Weil es so schwierig sei, für eine Partei als Ganzes festzustellen, ob sie die freiheitliche Demokratie gefährdet, hält Lübbe-Wolff Verfahren der Grundrechtsverwirkung gegen einzelne Akteure für wirksamer. Da sei nach dem Grundgesetz möglich

Lübbe-Wolff zufolge lasse sich verfassungsfeindliches Verhalten einzelner Politiker, wie etwa des Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke, viel leichter nachweisen. „Einzelne Personen aus dem Spiel zu nehmen, indem ihnen in einem Verfahren der Grundrechtsverwirkung die Wählbarkeit entzogen und politische Betätigung untersagt wird“, würde nach Meinung von Lübbe-Wolff auch „deutlicher machen als ein Parteiverbot, dass es wirklich um den Schutz der Verfassung und nicht darum geht, politische Konkurrenz grundsätzlich auszubooten“.