Die Kirchen lehnen eine Kürzung sozialer Leistungen für Asylbewerber ab. Insbesondere verweisen sie dabei auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Sommer, das eine Anhebung der Leistungen für Asylbewerber angeordnet hatte. "Das Gericht hat es ausdrücklich untersagt, das menschenwürdige Existenzminimum aus Gründen der Abschreckung zu unterschreiten", erklärte Jüsten.
Friedrich hatte sich angesichts der gestiegenen Asylbewerberzahlen aus Serbien und Mazedonien dafür ausgesprochen, für Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, zu denen er auch Serbien und Mazedonien zählt, weniger Barleistungen zu zahlen. Demgegenüber betonten die beiden Prälaten, Serbien und Mazedonien würden nach bisheriger Gesetzeslage nicht als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Es sei bekannt, "dass Roma in beiden Ländern schwerwiegenden Diskriminierungen und Ausgrenzungen ausgesetzt sind", betonte Felmberg.
"Menschenwürdige Lebensbedingungen"
Die Kirchen forderten daher, die Europäische Union (EU) und Deutschland dürften vor diesem gravierenden Problem nicht die Augen verschließen. Die EU habe bereits Anstrengungen unternommen, die allerdings noch nicht zu einer relevanten Verbesserung der Lebensbedingungen der Roma in ihren Herkunftsländern geführt hätten. "Unsere Bemühungen müssen weiterhin auf die Herstellung menschenwürdiger Lebensbedingungen gerichtet sein", sagte Jüsten.
Felmberg und Jüsten sprachen sich zudem gegen die Aufforderungen des Bundesinnenministers an die Länder aus, Asylbewerbern statt Geld nur noch Sachleistungen zu gewähren. Von solch restriktiven Maßnahmen seien ausnahmslos alle Asylsuchenden betroffen, erklärten die beiden Kirchenvertreter. Betroffen seien daher auch die Flüchtlinge aus Bürgerkriegs- und Krisenländern, wie Syrien, dem Irak und Afghanistan.