Berlin (epd). Zum ersten Jahrestag des deutschen Lieferkettengesetzes sehen Arbeits- und Menschenrechtler erste Erfolge. Unternehmen verstärkten ihr Engagement, und Betroffene brächten Beschwerden vor, erklärten am Mittwoch in Berlin das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, die Initiative Lieferkettengesetz und die Kampagne für Saubere Kleidung.
„Das erste Jahr Lieferkettengesetz hat gezeigt, dass es wirkt: Organisationen aus unserem Netzwerk reichten gemeinsam mit Betroffenen erste Beschwerden bei der Kontrollbehörde ein, aber auch Unternehmen zeigen deutlich, dass sie an ihren Lieferketten arbeiten und dem Thema mehr Beachtung schenken“, betonte CorA-Koordinatorin Heike Drillisch. Das Gesetz bringe wichtige Hebel für Veränderung mit sich, sagte Artemisa Ljarja von der Kampagne für Saubere Kleidung: „Unternehmen sind nun verpflichtet, selber Beschwerdemechanismen einzurichten und auf dort eingehende Hinweise von Betroffenen zu reagieren.“ Das stärke deren Position.
Das deutsche Lieferkettengesetz verpflichtet Konzerne dazu, mehr auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz bei Zulieferern im Ausland achten. Seit Beginn des Jahres 2023 gilt es für etwa 600 deutsche Firmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, ab Januar 2024 für knapp 3.000 Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Auch ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassung oder Tochterunternehmen in Deutschland müssen sich daran halten.
Michelle Trimborn, Sprecherin der Initiative Lieferkettengesetz, verwies auf die nun vereinbarte europäische Regulierung zu Lieferketten, auf die sich die EU Mitte Dezember geeinigt hatte. Damit könnten und müssten Schwächen im deutschen Gesetz ausgeglichen werden, erklärte sie. „Mit dem EU-Lieferkettengesetz werden etwa wichtige zivilrechtliche Klagemöglichkeiten für Betroffene hinzukommen.“
Die EU-Einigung gilt für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro. In manchen Sektoren wie Textilherstellung, Landwirtschaft und Bauwesen gilt sie auch für kleinere Unternehmen. Das über Jahre ausgehandelte europäische Lieferkettengesetz ist eine Richtlinie. Sie muss von den Mitgliedsstaaten noch in nationales Recht umgesetzt werden.