Berlin, Karlsruhe (epd). Die Berliner Pannenwahl zum Bundestag vom September 2021 muss nur teilweise wiederholt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe verkündet und damit eine Wahlprüfungsbeschwerde der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag in Teilen zurückgewiesen (2 BvC 4/23). Demnach muss in 455 von 2.256 Berliner Wahlbezirken erneut abgestimmt werden. Die Wiederholung der Wahl muss bis spätestens 11. Februar 2024 erfolgen.
Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hatte mit ihrer Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundestages geklagt, die zum Teil chaotisch verlaufene Bundestagswahl vom 26. September 2021 in Berlin nur teilweise wiederholen zu lassen. Das Parlament hatte die Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken für ungültig erklärt und dort eine Wiederholungswahl angeordnet.
Dieser Beschluss vom 10. November 2022 sei im Ergebnis überwiegend rechtmäßig, urteilten die Verfassungsrichter. Der Bundestag habe das Wahlgeschehen jedoch nur unzureichend aufgeklärt, da er auf die Auswertung der Niederschriften der einzelnen Wahlbezirke verzichtet habe. Das habe das Bundesverfassungsgericht nun nachgeholt.
Im Ergebnis erklärte Karlsruhe die Bundestagswahl in weiteren 25 Berliner Wahlbezirken, einschließlich der zugehörigen Briefwahlbezirke für ungültig. Zugleich hoben die Verfassungsrichter die Ungültigkeitserklärung der Wahl in sieben Wahlbezirken und deren Briefwahlbezirken auf. Dafür ordneten sie in weiteren sechs Briefwahlbezirken und den sechs mit diesen verbundenen Urnenwahlbezirken eine Wiederholung an.
Die Bundestagswahl am 26. September 2021 fiel in Berlin mit der Wahl zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen zusammen. Zudem gab es eine Abstimmung über einen Volksentscheid, und an dem Tag fand der Berlin-Marathon statt. Die Wahlen verliefen zum Teil chaotisch. Es fehlten vielerorts Stimmzettel, Wählerinnen und Wähler konnten ihr Wahlrecht nicht wahrnehmen oder Wahllokale hatten noch nach 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet. In der Folge wurden insgesamt 1.713 Einsprüche gegen die Wahl eingelegt, darunter auch ein Einspruch des Bundeswahlleiters selbst.
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) sprach von einer großen Herausforderung und Kraftanstrengung für Parteien und Verwaltung. Er appellierte an die Berlinerinnen und Berliner, die erneute Abstimmung wahrzunehmen. Wegner war selbst durch die bereits durchgeführte Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus im Februar 2022 ins Amt gekommen.
Die Grünen im Bundestag begrüßten die Entscheidung, kritisierten aber zugleich die Länge des Wahlprüfungsverfahrens. „Die Wahlwiederholung in Teilen von Berlin knapp zweieinhalb Jahre nach der Bundestagswahl lässt sich schwer vermitteln“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer, Till Steffen.
Der Linken-Vorsitzende Martin Schirdewan nannte die Wahlwiederholung auch eine Chance, neu abstimmen zu dürfen: „Sie können der Bundesregierung ein deutliches Signal senden, was sich an der Regierungspolitik ändern muss“, sagte Schirdewan. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte für den frühen Nachmittag eine Pressekonferenz angekündigt.