Berlin, Karlsruhe (epd). Die Berliner Pannenwahl zum Bundestag vom September 2021 muss in 455 Wahlbezirken der Hauptstadt wiederholt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag verkündet (2 BvC 4/23). Der Bundestag hatte im November 2022 eine Wahlwiederholung in nur 431 Wahlbezirken beschlossen. Insgesamt hat Berlin 2.256 Wahlbezirke.
Geklagt hatte die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Sie wandte sich mit ihrer Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundestages, die zum Teil chaotisch verlaufene Bundestagswahl vom 26. September 2021 nur teilweise wiederholen zu lassen. Der Bundestag hatte zuvor die Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken für ungültig erklärt und dort eine Wiederholungswahl angeordnet.
Die Wiederholungswahl muss laut dem Berliner Landeswahlleiter innerhalb von 60 Tagen nach Urteilsverkündung erfolgen. Spätest möglicher Termin ist der 11. Februar 2024
Die Bundestagswahl am 26. September 2021 fiel in Berlin mit der Wahl zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen zusammen. Zudem gab es eine Abstimmung über einen Volksentscheid zur Enteignung privater Wohnungsunternehmen. Die Wahlen verliefen zum Teil chaotisch, es fehlten unter anderem Stimmzettel und Wahllokale hatten noch nach 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet.