Berlin (epd). Berlin senkt das Mindestalter bei Wahlen zum Abgeordnetenhaus auf 16 Jahre ab. Das entsprechende Gesetz zur Änderung der Verfassung wurde am Donnerstagabend im Abgeordnetenhaus verabschiedet.
Bislang konnten Berliner Jugendliche ab 16 Jahren lediglich an den Wahlen für die Bezirksverordnetenversammlungen und zum Europäischen Parlament teilnehmen. Das Mindestalter bei Wahlen zum Landesparlament lag bei 18 Jahren.
Durch die entsprechende Änderung werden nach Angaben von Innensenatorin Iris Spranger (SPD) rund 50.000 Berlinerinnen und Berliner das aktive Wahlrecht zur nächsten Abgeordnetenhauswahl erhalten. Das seien zwei Prozent der Wahlberechtigten. In anderen Bundesländern wurden laut Spranger mit einem abgesenkten Wahlalter bereits gute Erfahrungen gemacht. Die Neuregelung soll der Innensenatorin zufolge dazu beitragen, das politische Bewusstsein junger Menschen und ihren Einsatz für Demokratie zu stärken.