Berlin (epd). Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, hat das EU-Lieferkettengesetz als großen Erfolg für die Menschenrechte bezeichnet. Dass Geschädigte künftig die Möglichkeit haben sollen, vor europäischen Gerichten zu klagen, sei ein Paradigmenwechsel. EU-Parlament, EU-Kommission und Mitgliedsstaaten hatten sich in der Nacht zu Donnerstag auf das Lieferkettengesetz verständigt.
Stetter-Karp kritisierte jedoch, dass der Finanzsektor bis auf Weiteres aus der Richtlinie ausgeklammert werden soll. Die ZdK-Präsidentin würdigte die klimapolitische Dimension der Einigung: „Die Eindämmung der Klimakrise und eine gerechtere Globalisierung sind umsetzbar“, sagte sie. Die Bundesregierung sei nun aufgefordert, der Richtlinie wie in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt zuzustimmen.
Die neue EU-Richtlinie verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Lieferketten auf mögliche Verstöße gegen die Menschenrechte zu überprüfen und dagegen vorzugehen. Auch müssen Konzerne einen Plan verabschieden, um sicherzustellen, dass ihr Geschäftsmodell mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar ist. EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten müssen die Vereinbarung noch bestätigen. Das Gesetz soll für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro gelten. In manchen Sektoren, wie Textilherstellung, Landwirtschaft oder Bauwesen, gilt es auch für kleinere Unternehmen.