Kampala, Dakar (epd). Ein Gericht im Senegal hat die Streichung von Oppositionsführer Ousmane Sonko aus dem Wählerverzeichnis am Donnerstag aufgehoben. Damit ist es dem inhaftierten Politiker wieder möglich, sich für die Präsidentschaftswahlen im Februar registrieren zu lassen, wie die Nachrichtenseite „Seneweb“ berichtete. Das Gericht erhält damit eine Entscheidung eines Regionalgerichts von Oktober aufrecht, das vom Oberste Gericht im November kassiert worden war. Um die Kandidatur Sonkos gibt es seit Monaten einen juristischen Streit.
Im Juni war der Oppositionsführer in einem aufsehenerregenden Prozess zwar vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen, jedoch wegen „Korrumpierung der Jugend“ zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt und aus dem Wählerverzeichnis gestrichen worden. Der Politiker bestreitet sämtliche Anschuldigungen und hat die Verfahren stets als politisch motiviert bezeichnet, um ihn von den Wahlen auszuschließen. Laut dem britischen Sender BBC hat Sonko hat nun bis zum 26. Dezember Zeit, seine Kandidatur für die Wahl anzumelden.
Einer von Sonkos Anwälten, Ciré Clédor Ly, sagte dem französischen Sender RFI, zwar habe der Staat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung vom Donnerstag beim Obersten Gericht in Berufung zu gehen. Dies habe jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die richterliche Vorgabe müsse umgehend umgesetzt werden.
Die wiederholten Verhaftungen Sonkos in den vergangenen zwei Jahren haben im Senegal große Proteste ausgelöst, bei denen immer wieder Demonstrierende getötet wurden. Außerdem hatten die Behörden seine Partei, Pastef, aufgelöst. Sonko war zeitweise aus Protest gegen das Vorgehen gegen ihn in einen langen Hungerstreik getreten, der sich schwer auf seine Gesundheit ausgewirkt hatte.