Düsseldorf (epd). Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat Krankenversicherungen aufgefordert, telefonische Kinderkrankmeldungen für Eltern zu ermöglichen. Er bitte darum, „zeitnah eine Vereinbarung“ über die Übertragung der Regelungen zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit auch auf die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld zu treffen„, heißt es in einem Schreiben Lauterbachs, aus dem die Düsseldorfer “Rheinische Post" (Donnerstag) zitierte. Telefonische Krankmeldungen sollen demnach für Eltern möglich werden, deren kranke Kinder zu Hause betreut werden müssen.
Die telefonische Krankschreibung soll demnach Praxen und Patienten entlasten, „wenn Kinder erkrankt sind und Eltern zur Inanspruchnahme des Kinderkrankengeldes ein ärztliches Zeugnis benötigen“, heißt es in dem Schreiben Lauterbachs an die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und an den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Zugleich will der Minister so das Ansteckungsrisiko reduzieren. Die Übertragung der Regelungen sei „ein weiterer wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Infektionen in Wartezimmern von Arztpraxen“, schreibt Lauterbach.
Anfang Dezember hatte der Gemeinsame Bundesausschuss des Gesundheitswesens beschlossen, dass Patienten bei leichteren Erkrankungen nicht mehr zwingend zur Arztpraxis gehen müssen, um eine Krankschreibung zu erhalten. Im Oktober hatte der Bundestag festgelegt, dass Beschäftigte 15 Tage pro Jahr zu Hause bleiben können, wenn ihr Kind erkrankt ist. Während der Corona-Pandemie hatten Eltern Anspruch auf bis zu 30 Kinderkrankentage. Diese Regelung läuft Ende dieses Jahres aus. Vor der Pandemie gab es pro Jahr zehn Kinderkrankentage für jeden Elternteil.