Anklage wegen Beschädigung des Brandenburger Tors

Anklage wegen Beschädigung des Brandenburger Tors

Berlin (epd). Nach einer Farbattacke auf das Brandenburger Tor im September hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen sechs Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ erhoben. Sie müssten sich wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten, teilte die Anklagebehörde am Dienstag mit. Die Kosten für die Beseitigung des durch die Aktion verursachten Schadens sollen sich auf etwa 115.000 Euro belaufen.

Eine 27 Jahre alte Aktivistin soll demnach mit nicht wasserlöslicher gelber Farbe aus einem Feuerlöscher eine Säule des Brandenburger Tors besprüht haben. Eine 34-Jährige soll Farbe auf dem Boden zwischen den Säulen verteilt haben.

Zwei Männer im Alter von 26 und 31 Jahren sowie eine 27-Jährige sollen parallel dazu mit einer angemieteten Hebebühne versucht haben, auf das Brandenburger Tor zu gelangen, von dort Transparente auszubreiten und ebenfalls Farbe zu verteilen. Ihnen wird gemeinsam mit einem am Boden verbliebenen 51 Jahre alten Aktivisten gemeinschädliche Sachbeschädigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Sie sollen auch versucht haben, zwei Polizeibeamte daran zu hindern, die Auffahrt mit der Hebebühne zu stoppen.

Insgesamt seien 14 Verfahren gegen Tatverdächtige im Zusammenhang mit dieser Tat eingeleitet worden, hieß es. Gegen die übrigen Tatverdächtigen dauerten die Ermittlungen an, weil in sechs Verfahren noch über Beschwerden der Beschuldigten gegen Beschlagnahmungen zu entscheiden sei.