Palästinenser darf in Flüchtlingslager im Libanon abgeschoben werden

Palästinenser darf in Flüchtlingslager im Libanon abgeschoben werden

Brüssel, Straßburg (epd). Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) darf ein im britischen Wales lebender Palästinenser in ein Flüchtlingslager im Libanon abgeschoben werden, obwohl dort extremistische bewaffnete Gruppen drohen, ihn zu rekrutieren. Es gebe zwar Beweise für eine solche Rekrutierung, erklärten die Straßburger Richter am Dienstag ihrem Urteil, aber keine Informationen über die Folgen für Personen, die sich der Rekrutierung durch die Fatah im Libanon widersetzten.

Der Kläger ist ein 25-jähriger Staatenloser palästinensischer Herkunft. Er ist im Flüchtlingslager Ein El-Hilweh geboren und aufgewachsen, dem größten palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon. 2017 gelangte er nach Großbritannien, wo er Asyl beantragte. Seinen Antrag auf internationalen Schutz begründete er damit, dass extremistische bewaffnete Gruppen im Lager versuchen würden, ihn zu rekrutieren. Ihm drohe Gewalt, wenn er sich weigere.

Die britischen Gerichte räumten ein, dass extremistische bewaffnete Gruppen versuchen dürften, den Mann zu rekrutieren. Er habe jedoch nicht nachweisen können, dass ihm oder seiner Familie Gewalt drohe, wenn er sich weigerte. Der Menschenrechtsgerichtshof schloss sich diesem Urteil an. Es gebe „keine Beweise für einen ernsthaften Schaden des Beschwerdeführers im Falle seiner Rückkehr in das Lager Ein El-Hilweh im Libanon“.