Stendal (epd). Der rechtsextreme Attentäter Stephan B. steht ab 25. Januar erneut vor Gericht. Er muss sich vor dem Landgericht Stendal wegen einer Geiselnahme Ende 2022 in der Justizvollzugsanstalt Burg bei Magdeburg verantworten, wie das Gericht am Mittwoch in Stendal mitteilte. Bislang sind acht Verhandlungstage angesetzt. Der Prozess findet aus Sicherheitsgründen am Landgericht Magdeburg statt.
Am 9. Oktober 2019 hatte B. einen Anschlag auf die Synagoge in Halle verübt und dabei eine 40-jährige Frau und einen 20 Jahre alten Mann getötet. Zwei weitere Menschen verletzte er schwer. Sein Versuch, in das jüdische Gotteshaus einzudringen, scheiterte an der Tür. Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilte ihn im Dezember 2020 zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung.
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wirft B. jetzt vor, am 12. Dezember 2022 in der Justizvollzugsanstalt Burg, wo er inhaftiert war, mehrere Vollzugsbeamte mit einem selbstgebastelten Schussapparat bedroht zu haben. Er soll sie genötigt haben, ihm mehrere Türen für eine Flucht aus dem Gefängnis zu öffnen. Dabei soll der Halle-Attentäter den Angaben zufolge bis zur Fahrzeug-Schleuse vorgedrungen sein, wo sein Ausbruchsversuch aber wegen technischer Sicherungsmaßnahmen scheiterte. Seitdem wurde er in anderen Gefängnissen untergebracht.
B. ist nun wegen Geiselnahme und Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, müsse der Angeklagte mit einer Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren rechnen, hieß es.