Berlin (epd). Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat die Bundesregierung dazu verurteilt, Sofortprogramme zur Reduzierung der Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu beschließen. Damit müsse sichergestellt werden, dass die zugelassenen Jahresemissionsmengen für 2024 bis 2030 eingehalten werden, sagte die Vorsitzende Richterin Ariane Holle am Donnerstag bei der Urteilsverkündung in Berlin. Das Gericht ließ die Revision zu (OVG 11 A 11/22, OVG 11 A 27/22 und OVG 11 A 1/23).
Geklagt hatten der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Das Gericht erklärte, das Umweltbundesamt habe für beide Sektoren für 2021 und 2022 Überschreitungen der zulässigen Jahresemissionsmengen festgestellt. Bei entsprechenden Überschreitungen habe laut Klimaschutzgesetz das zuständige Bundesministerium ein Sofortprogramm vorzulegen. So solle die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des jeweiligen Sektors für die folgenden Jahre sichergestellt werden. Die Bundesregierung habe dann „schnellstmöglich“ die zu ergreifenden Maßnahmen zu beschließen.
Nachdem die für die Sektoren zuständigen Bundesministerien im Juli 2022 solche Sofortprogramme vorgelegt hätten, sei ein Beschluss der Bundesregierung über diese Programme ausgeblieben, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Die Bundesregierung habe dann am 4. Oktober das Klimaschutzprogramm 2023 beschlossen.
Dieses erfülle jedoch nicht die Anforderungen an ein Sofortprogramm. Es überprüfe anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtberechnung, ob die Klimaschutzziele bis 2030 erreicht werden. Ein Sofortprogramm müsse dem gegenüber kurzfristig wirksame Maßnahmen enthalten, die die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz ausgewiesenen Jahresemissionsmengen für die folgenden Jahre im jeweiligen Sektor sicherstellen.
Die DUH forderte die Bundesregierung nach der Urteilsverkündung auf, umgehend Notfallmaßnahmen wie ein Tempolimit, den Abbau von klimaschädlichen Subventionen und eine Sanierungsoffensive etwa für Schulen und Kindergärten zu beschließen. DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz nannte das Urteil gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd) eine gute Nachricht, weil es nicht nur die Erreichung der Klimaziele sichere, sondern auch deren Bezahlbarkeit.
Das Gericht habe den Klägern in allen Punkten recht gegeben. Metz geht davon aus, dass auch das Bundesverwaltungsgericht die Auffassungen des OVG teilen wird, falls die Bundesregierung in Revision geht.
BUND-Bundesgeschäftsführerin Antje von Broock sagte, mit dem Urteil sei die Bundesregierung dazu verpflichtet worden, „beim Klimaschutz nachzulegen“. Der Präsident des Deutschen Naturschutzrings (DNR), Kai Niebert, betonte, das Urteil mache deutlich, dass die Bundesregierung mit dem Klimaschutzprogramm gegen das Klimaschutzgesetz verstoße und die Freiheit zukünftiger Generationen gefährde. Stefanie Langkamp, politische Geschäftsleiterin der Klima-Allianz Deutschland erklärte, am ersten Tag der Weltklimakonferenz COP28 erhalte Deutschland vom Gericht eine „schwere Rüge für den Klimaschutz im eigenen Land“.