Klimaschutz: Gericht verurteilt Bundesregierung zu Sofortmaßnahmen

Klimaschutz: Gericht verurteilt Bundesregierung zu Sofortmaßnahmen

Berlin (epd). Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat die Bundesregierung dazu verurteilt, wirksame Sofortprogramme zur Emissionsreduzierung in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu beschließen. Damit müsse sichergestellt werden, dass die zugelassenen Jahresemissionsmengen für 2024 bis 2030 eingehalten werden, sagte die Vorsitzende Richterin Ariane Holle am Donnerstag bei der Urteilsverkündung in Berlin. Das Gericht ließ die Revision zu (OVG 11 A 11/22, OVG 11 A 27/22 und OVG 11 A 1/23).

Geklagt hatten der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Grundlage der Klage war Paragraf acht des Klimaschutzgesetzes. Dieser verlangt beim Überschreiten der festgelegten Jahresemissionsmengen in den jeweiligen Sektoren von den zuständigen Bundesministerien die Auflage von Sofortprogrammen, die die Einhaltung bis 2030 sicherstellen. Beschlossen werden die Maßnahmen dann durch die Bundesregierung.

Die Umweltverbände warfen der Bundesregierung vor, trotz deutlicher Überschreitungen der Jahresemissionsmengen im Bereich Verkehr und Gebäude seit 2020 bislang keine effektiven Gegenmaßnahmen ergriffen zu haben. Eine vorherige Aufforderung der Verbände, ein wirksames Sofortprogramm vorzulegen, habe die Bundesregierung verstreichen lassen.

Die Vertreter der Bundesregierung hatten argumentiert, bei den Einsparungen komme es nicht auf Einzelmaßnahmen in den jeweiligen Sektoren an, sondern darauf, welche Gesamtsumme an CO2-Emissionen am Ende bis zum Jahr 2030 eingespart wird. Gerade im Gebäudesektor wirkten Maßnahmen der Regel erst zeitverzögert.