Berlin (epd). Eine wachsende Zahl von Versicherten überweist freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung, um ohne Abschläge früher in Rente gehen zu können. Im Jahr 2022 lagen die Zusatzeinnahmen aus den Sonderzahlungen bei rund 1,1 Milliarden Euro, wie der Evangelische Pressedienst (epd) am Mittwoch von der Deutschen Rentenversicherung Bund erfuhr. Im Jahr 2017 waren es noch 208 Millionen Euro.
Die Zahl derer, die freiwillig Beiträge an die Rentenversicherung überwiesen haben, hat sich im selben Zeitraum mehr als verdreifacht. Waren es 2017 noch 11.620 Personen, verzeichnete die Rentenversicherung 2021 bereits 41.483 Einzahler und Einzahlerinnen. Die Zahlen für 2022 liegen erst Anfang kommenden Jahres vor. Die Altersgrenze, ab der Sonderzahlungen möglich sind, war 2017 von 55 Jahren auf 50 Jahre gesenkt worden.
Der Vorsitzende der Vertreterversammlung der Rentenversicherung, Rüdiger Herrmann, erklärte, die freiwilligen Beiträge wirkten sich nicht nur positiv auf die Finanzlage aus. Sie seien auch ein Zeichen für das Vertrauen in die Rentenversicherung. Eine Rolle könnten aber auch die Steuerersparnisse spielen. Alleinstehende können nach Angaben der Rentenversicherung in diesem Jahr insgesamt Altersvorsorgeaufwendungen in Höhe von 26.528 Euro (Alleinstehende) und 53.056 Euro (Paare) in der Steuererklärung angeben.
Wer vor dem gesetzlichen Rentenalter in den Ruhestand geht, muss Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat sind das 0,3 Prozent der Rente oder 3,6 Prozent pro Jahr. Die zusätzlichen freiwilligen Beitragszahlungen mindern die Abzüge. Bei einer monatlichen Bruttorente von 1.400 Euro beträgt der Abschlag 50 Euro, wenn man ein Jahr früher in Rente gehen will. Bei zwei Jahren sind es 100 Euro, bei drei Jahren 150 Euro. Um einen Abschlag von 150 Euro auszugleichen, sind 36.200 Euro an freiwilligen Beiträgen erforderlich, rechnet die Rentenversicherung in einem Beispiel vor. Um eine Minderung um 50 Euro im Monat auszugleichen, müssen Versicherte 11.150 Euro überweisen.