Berlin (epd). Berlin will die 48-stündige Wartezeit bis zu einer möglichen Beisetzung abschaffen. Der Senat hat am Dienstag eine entsprechende Gesetzesvorlage für eine Reform des Bestattungsgesetzes beschlossen. Diese werde nun an das Abgeordnetenhaus weitergeleitet, teilte die Senatskanzlei mit.
Die 48-stündige Wartefrist sei historisch gewachsen, jedoch sachlich nicht begründbar. Sie stehe im Widerspruch zu religiösen Bestattungsriten, welche eine möglichst zeitnahe Bestattung erfordern, hieß es zur Begründung. Mit der Abschaffung der Wartefrist solle die Religionsfreiheit gestärkt werden.
Zu einer islamischen Bestattung gehört unter anderem, dass zwischen Tod und Begräbnis nicht mehr als ein Tag vergeht. Traditionell werden Muslime in Tücher gehüllt beigesetzt. Für die in den deutschen Bestattungsgesetzen vorgeschriebene Sargpflicht gibt es Ausnahmen auf Friedhöfen, die spezielle Grabfelder für die muslimische Bestattung im Leichentuch angelegt haben.