Berlin (epd). Der Deutsche Frauenrat hat die nachträglich in den Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz aufgenommenen Passagen zum Hausrecht etwa in Frauenhäusern kritisiert. Die Formulierung sei „völlig unnötig und nicht in unserem Sinne“, sagte die Referentin des Verbands, Henrike Ostwald, am Dienstag in der kontroversen Anhörung zum Selbstbestimmungsgesetz im Familienausschuss des Bundestags. „Durch das Selbstbestimmungsgesetz sind Frauenschutzräume nicht in Gefahr“, betonte sie.
Die Bundesregierung hatte nach Kritik insbesondere von Frauenrechtlerinnen den Passus in das Gesetz aufgenommen, das künftig eine Änderung des Vornamens und Geschlechts im Personenstandsregister deutlich einfacher ermöglichen soll. Ostwald kritisierte, dies befördere „transfeindliche Narrative“, die insbesondere Transfrauen unterstellten, sich gewalttätig zu verhalten. Zudem suggeriere die Passage, dass trans- und intergeschlechtliche Personen aus Schutzräumen ausgeschlossen werden könnten. Das sei nicht richtig.
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz will die Ampelkoalition das Transsexuellengesetz ablösen, das von Betroffenen durch die verpflichtenden Begutachtungen als entwürdigend empfunden wird. Das Bundesverfassungsgericht hat es in wesentlichen Teilen bereits für verfassungswidrig erklärt. Künftig soll es möglich sein, durch eine einfache Erklärung seinen Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern zu lassen.
Voraussetzung ist eine dreimonatige Wartefrist, bevor man die Erklärung abgibt, welche Geschlechtsidentität einem selbst am besten entspricht. Für Minderjährige bis 14 Jahren können die Eltern eine Änderung des Geschlechts erklären. Ab 14-Jährige können dies selbst erklären, benötigen aber die Zustimmung der Eltern. In Konfliktfällen müsste ein Familiengericht entscheiden.