Bremen (epd). Mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung stehen Erwerbstätige nach Informationen der Bremer Arbeitnehmerkammer finanziell immer besser da als mit Bürgergeld. Mit einem solchen Job habe man jeden Monat „weit mehr auf dem Konto als jemand, der nicht arbeitet und nur Bürgergeld bezieht“, erklärte am Mittwoch Magnus Brosig, Sozialversicherungs- und Rentenexperte der Kammer. Dazu kämen weitere Vorteile: „Man ist dadurch in den Arbeitsmarkt eingebunden, hat hoffentlich Chancen auf berufliche Entwicklung und erwirbt Rentenansprüche.“
In der Diskussion um den Lohnabstand zwischen Sozialleistungen einerseits sowie Mindestlohn andererseits werden teils unzulässige Vergleiche gezogen, wie Brosig im Magazin der Arbeitnehmerkammer (online) kritisierte. „Was gar nicht geht, aber teilweise trotzdem gemacht wird, ist ein Vergleich des vollen Bürgergeldes für eine Familie mit dem bloßen Nettolohn eines Alleinverdieners. Mit solch schiefen Rechnungen kommt man dann schnell zum Fehlschluss, dass sich Arbeit nicht lohnt, obwohl das mit der Realität nichts zu tun hat.“
Die Sozialleistungen seien nicht zu hoch. Sie müssten im Gegenteil merklich erhöht werden, um eine angemessene Teilhabe zu ermöglichen, ergänzte Brosig. „In jedem Fall zu niedrig ist aber auch der gesetzliche Mindestlohn, und das fast schon traditionell. Die Anhebung auf zwölf Euro pro Stunde war eine überfällige Ausnahme, wird aber durch die geringen Erhöhungen um insgesamt 82 Cent bis 2025 wieder konterkariert.“