Berlin (epd). Das Bundesverfassungsgericht muss sich erneut mit der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung beschäftigen. Wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am Mittwoch in Berlin mitteilte, unterstützt sie die Verfassungsbeschwerde zweier junger Menschen gegen das aus ihrer Sicht unzureichende Klimaschutzprogramm der Bundesregierung.
Der 20-jährige Linus Steinmetz begründete als einer der beiden Beschwerdeführer den Gang nach Karlsruhe damit, dass die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung seine künftige Sicherheit und Freiheit beeinträchtige. „Wenn die Bundesregierung von sich aus nicht in der Lage ist, konsequenten Klimaschutz umzusetzen, muss sie gerichtlich dazu verpflichtet werden“, sagte Steinmetz.
Rechtsanwalt Remo Klinger sagte, das Klimaschutzprogramm widerspreche „dem historischen Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts“ vom 24. März 2021. Damals hatten die Karlsruher Richter entschieden, dass das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung von 2019 nicht vereinbar sei mit den Grundrechten, weil hinreichende Maßnahmen für weitere Emissionsreduktionen fehlten. Auch an diesem Verfahren war bereits Steinmetz beteiligt.
Der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, sagte, Ziel der neuen Verfassungsbeschwerden seien Nachbesserungen beim Klimaschutzprogramm der Bundesregierung.