Verwaltungsgericht: Beobachtung der Hessen-AfD rechtmäßig

Verwaltungsgericht: Beobachtung der Hessen-AfD rechtmäßig

Wiesbaden (epd). Das hessische Landesamt für Verfassungsschutz darf die hessische AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten, durfte diesen Verdacht aber nicht öffentlich mitteilen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden lehnte am Dienstag einen Eilantrag der hessischen AfD ab (AZ: 6 L 1166/22.WI) und gab einem weiteren statt (6 L 1174/22.WI). Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig.

Die Einstufung als Verdachtsfall und Beobachtung sind laut dem Gericht gerechtfertigt, weil ausreichend Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass es Bestrebungen innerhalb des hessischen AfD-Landesverbands gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gebe. Es lägen Verhaltensweisen der AfD vor, die mit erniedrigenden Bezeichnungen oder unangemessenen und unhaltbaren Vergleichen den Zweck verfolgten, beim Zuhörer Hass oder Neidgefühl hervorzurufen. Die Partei bewege sich außerhalb der verfassungsmäßig geschützten Meinungsfreiheit und einer mit überspitzten Mitteln arbeitenden Opposition. Ihr Anspruch auf Alleinrepräsentanz sei unvereinbar mit dem grundgesetzlichen Demokratieverständnis.

Allerdings bedürfe es für eine öffentliche Mitteilung, dass die hessische AfD beobachtet werde, einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, stellte das Verwaltungsgericht fest. Im Unterschied zum Verfassungsschutzgesetz des Bundes sowie anderer Bundesländer gebe es eine solche Grundlage in Hessen nicht.