Brüssel (epd). Der Innenausschuss des EU-Parlaments hat seine Position zum umstrittenen EU-Gesetzentwurf zur sogenannten Chatkontrolle festgelegt. Eine große Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Dienstag für einen Gegenentwurf, in dem eine ursprünglich von der EU-Kommission vorgesehene anlasslose Chatkontrolle gestrichen wurde. „Das Europäische Parlament hat einen eindeutigen Etappensieg gegen die Chatkontrolle erreicht und der anlasslosen Massenüberwachung damit eine klare Absage erteilt“, erklärte der EU-Abgeordnete Moritz Körner (FDP) nach der Abstimmung in Brüssel. Auch andere Punkte der EU-Verordnung will das Parlament entschärfen.
Die EU-Kommission hatte das Gesetz im Mai 2022 vorgeschlagen. Erklärtes Ziel war es, sexualisierte Gewalt gegen Kinder im Internet zu bekämpfen. Eines der Instrumente dazu sah das verdachtslose, automatisierte Durchleuchten von privater Kommunikation vor, auch von verschlüsselter Kommunikation. Wegen der geplanten umfassenden Überwachung wurde der Vorschlag unter dem Namen „Chatkontrolle“ bekannt.
„Der Ansatz der Kommission im Vorschlag war von Anfang an falsch und fehlerhaft und ein Blankoscheck für die Massenüberwachung“, sagte Cornelia Ernst, datenschutzpolitische Sprecherin der Linken im Europaparlament, am Dienstag. Auch die CDU-Abgeordnete Lena Düpont nannte den Vorschlag der Kommission „aus gutem Grund äußerst umstritten“. Das Parlament habe den Gesetzentwurf daher „komplett auf den Kopf gestellt“. Die Zustimmung zum Entwurf kam aus allen Fraktionen.
Die EU-Abgeordneten sprachen sich am Dienstag zwar dafür aus, Internetanbieter zu einer Reihe von Maßnahmen zu verpflichten. Die Abgeordneten fordern aber, dass die Maßnahmen zielgerichtet und verhältnismäßig sein müssen. Die Durchsuchung privater Kommunikation soll demnach nur bei konkretem Verdacht und mit richterlichem Beschluss möglich sein. „So bekämpfen wir sexuelle Gewalt effektiv und ohne Massenüberwachung“, sagte die Alexandra Geese, EU-Abgeordnete der Grünen.
Die Parlamentsposition kann in den abschließenden Verhandlungen mit der EU-Kommission und dem Rat der EU, dem Gremium der Mitgliedsstaaten, noch verwässert werden. Diese Verhandlungen können beginnen, sobald sich auch die EU-Staaten auf eine Position zum Gesetzesvorschlag geeinigt habe.